Einen Tag vor dem Drittligaspiel des FC Erzgebirge Aue gegen den Halleschen FC hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes eine Geldstrafe für die Sachsen reduziert. Diese hatten die Auer wegen der Vorfälle aus dem Hinspiel in Halle am 17. September vergangenen Jahres erhalten. Nach einem Einspruch des Clubs wurde nun das ursprüngliche Strafmaß von 23 000 Euro auf 19 500 Euro herabgesetzt, von denen 6500 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwendet werden können.
Georg Schierholz, der als Vorsitzender die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: „Im Laufe der mündlichen Verhandlung hat sich erwiesen, dass die dem diskriminierenden, unsportlichen Verhalten vorhergehende Provokation gravierender als bislang angenommen war. Dies haben wir im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt.“
Den Auer Fans war zur Last gelegt worden, ein Spruchband mit diskriminierendem Inhalt gezeigt zu haben. Zudem riefen einige von ihnen in der 85. Minute einen diskriminierenden Spruch in Richtung der Hallenser Anhänger.